Die AK Personalmanagement GmbH bekennt sich zu rechtmäßigem und verantwortungsbewusstem Handeln. Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bieten wir Beschäftigten und Geschäftspartnern die Möglichkeit, Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, interne Vorschriften und ethische Grundsätze vertraulich zu melden.
Hinweise können abgeben:
Erfasst werden insbesondere Verstöße gegen:
Die interne Meldestelle der AK Personalmanagement GmbH ist Ihre erste Anlaufstelle. Sie nimmt Hinweise vertraulich entgegen, prüft diese und leitet erforderliche Folgemaßnahmen ein.
Kontakt interne Meldestelle:
AK Personalmanagement GmbH
z. Hd. Hinweisgeberstelle
Egerlandstr. 48 · 82538 Geretsried
E-Mail: hinweis@ak-personalmanagement.de
Telefon: 08171 / 38 52 678
Wir behandeln jede Meldung streng vertraulich. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen wird geschützt. Repressalien, Benachteiligungen oder Diskriminierungen gegenüber hinweisgebenden Personen sind nach § 36 HinSchG ausdrücklich untersagt.
Zusätzlich zur internen Meldestelle haben Sie das Recht, sich direkt an externe Stellen zu wenden, insbesondere:
Die Wahl zwischen interner und externer Meldestelle treffen Sie eigenverantwortlich. Wir empfehlen, zunächst die interne Meldestelle zu kontaktieren, sofern dies aus Sicht der hinweisgebenden Person ohne Risiko von Repressalien möglich erscheint.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgeberverfahrens erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 9–11 HinSchG. Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Bearbeitung der Meldung erforderlich ist, längstens jedoch drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Stand: Juni 2026 · AK Personalmanagement GmbH